Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
Ein besonderer Schwerpunkt des Bauplanungsbüros liegt im Bauen im ländlichen Raum.
Durch die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen für Umbauten, Erweiterungsbauten und Neubauten landwirtschaftlicher Betriebsgebäude sowie für Anlagen und Anlagenteile aller Tierhaltungsformen werden neue Chancen für die Landwirtschaft geschaffen.
Die Bearbeitung und Antragstellung erfolgt nach:
• § 68 BauO NRW / Sonderbauten
• § 4 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (Neugenehmigung)
• § 15 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)
• § 16 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (Änderungsgenehmigung)
• § 67 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (Anzeige-/Meldepflicht)
